Ab dem 01.08.2025 gelten die neuen Tarifbestimmungen sowie die neuen Fahrpreise. Folgende Änderungen gibt es unter anderem:
Die Einzelfahrscheine in den Preisstufen „Nah“ und „Fern“ heißen zukünftig „2h-Ticket“ (ausgesprochen: Zwei-Stunden-Ticket).
Innerhalb dieser zwei Stunden hat der Fahrgast eine Flatrate, kann also hin und auch zurückfahren.
In den Preisstufen Umland West und Umland Süd/Ost bleibt es bei der Bezeichnung Einzelfahrschein und einer Gültigkeit von 180 Minuten.
Als neues Angebot gibt es das „24h-Ticket“ (ausgesprochen: 24-Stunden-Ticket).
Es gilt ab dem Kaufzeitpunkt 24 Stunden und ist günstiger als zwei Einzelfahrkarten.
Kauft der Fahrgast das 24h-Ticket erst am Mittag, kann er beispielsweise auch am Folgetag am Vormittag damit noch fahren.
Damit ist das 24h-Ticket die preiswerte Alternative zum Einzelfahrschein für alle, die bisher zwei Einzelfahrscheine genutzt haben, um hin und wieder zurückzufahren.
Das 24h-Ticket gibt es je Preisstufe und wahlweise für eine und für zwei bis fünf Personen.