Was ist, was darf ein BürgerBus

+++  Sie würden selbst gerne ehrenamtlich den Bürgerbus fahren?  Weitere Infos hier!

Unser "BüBu 1"
BürgerBus – was ist das?

Leider kommt es immer wieder zu unschönen Diskussionen und Anfeindungen userer ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern.
Vielen Fahrgästen ist nicht klar was ein BürgerBus überhaupt ist und was ein BürgerBus darf.
Daher hier der Versuch es zu erklären!

Was unser Bürgerbus nicht ist:

  • er ist kein Taxi der seine Fahrgäste überall ein- und aussteigen lassen kann
  • er ist kein Linienbus der von Berufsfahrern gefahren wird

Was unser BürgerBus ist:

  • er wird nur von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern gefahren, die dafür nicht bezahlt werden
  • wir fahren nach einem festen Fahrplan im ÖPNV
  • er ist als PKW zugelassen
    Das heißt, das wir grundsätzlich den gesetzlichen Regelungen für PKW´s unterliegen!
Dieses sind unter anderem.
  • maximal 8 Fahrgäste (auch kleine Kinder zählen dazu)
  • alle Fahrgäste müssen auf einem Sitzplatz sitzen
    (ausgenommen Rollstuhlfahrer)
  • alle Fahrgäste müssen den Sicherheitsgurt anlegen
  •  bei Rollstuhlfahrern müssen sowohl der Rollstuhl als auch die darin sitzende Person gesichert sein
     Es wird empfohlen Rollstühle mitKraftknotenausrüsten zu lassen, was die Sicherung im Fahrzeug enorm erleichtert!
  • es können aus Platzgründen keine Fahrräder befördert werden
  • Kinder müssen mit geeigneten Kinder-Rückhaltesystemen gesichert werden

Kindersicherung im (PKW) BürgerBus

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bzw. Kinder unter einer Größe von 1,50 m müssen mit geeigneten Kinder-Rückhaltesystemen gesichert werden!
  • Wir haben in unserem neuen BürgerBus zwei Isofix Sitzerhöhungen für Kinder von ca. 3 Jahren bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder
    kleiner als 1,50 m!
  • Kinder jünger als 13 Jahre oder kleiner als 1,50 m dürfen nur ohne Kinder-Rückhaltesystem mit den serienmäßigen Sicherheitsgurten gesichert werden wenn die vorhandenen Kinderrückhaltesysteme bereits durch andere Kinder in Verwendung sind.
  • Für kleinere Kinder müssen die Eltern selbst für geeignete Rückhaltesysteme sorgen!
  • Kinder im Kinderwagen zu befördern ist nicht zulässig!
Das durch die ordnungsgemäße Kindersicherung der Fahrplan nicht immer eingehalten werden kann ist bekannt, aber in Kauf zu nehmen!